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Computerstrafrecht / Internetstrafrecht

Die Kriminalstatistiken der letzten Jahre bezeugen einen rasanten Anstieg der Computer- und Internetkriminalität. Computer und Internet werden heutzutage zur Begehung von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch benutzt. Die Betroffenen wiegen sich wegen der scheinbaren Anonymität beispielsweise im Internet in der trügerischen Sicherheit, die Strafverfolgungsbehörden könnten ohnehin nichts ausrichten oder seien wegen der Unüberschaubarkeit des Internets an einer Verfolgung gehindert. Wie jedoch die Erfahrung zeigt, reagieren die Behörden auf die wachsende Zahl der Fälle mittels Unterstützung durch die Landeskriminalämter und dort beschäftigte Computerfachleute. Häufig sind auch die Fälle anzutreffen, in denen die Betroffenen sich der Strafbarkeit Ihrer Handlungen „per Mausklick“ nicht bewusst waren. Dies gilt gerade für die Fälle des „Herunterladens“ von Musikdateien oder Programmen, die im Netz veröffentlicht wurden. Gelingt es den Ermittlungsbehörden, den Benutzer zu identifizieren, folgt nicht selten eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme des oder der benutzen Computer, deren Auswertung häufig Monate in Anspruch nimmt. Ein unerwünschter Nebeneffekt liegt dann zusätzlich in der Aufdeckung weiterer Dateien, die der Benutzer ungern den Ermittlungsbehörden „präsentiert“ hätte. Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigt haben, erlässt die Staatsanwaltschaft eine so genannte Anschlussverfügung, die in der Beantragung eines Strafbefehls oder einer Anklage bei Gericht bestehen kann.

Geraten Sie im Zusammenhang mit der Benutzung Ihres PC, seien es illegal erlangte Dateien, phishing mails, Internethandel, Beleidigungen, Bedrohungen, Internetpornographie o.ä., jemals mit den Strafverfolgungsbehörden in Berührung, sollten Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Die Arbeit mit den neuen modernen Formen der Kriminalität sowie auch insbesondere der richtige Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden sind uns aufgrund ständiger Befassung bestens vertraut. Durch die Einschaltung eines Experten und eine damit verbundene kompetente Beratung können schon zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens die Weichen richtig gestellt werden. Nicht selten gelingt es dadurch, das „Schlimmste“ zu verhindern.

An der richtigen Adresse sind Sie in unserer Kanzlei übrigens auch dann, wenn Sie durch eine Straftat im Internet geschädigt wurden. Auf diesem Gebiet bieten wir ebenfalls eine umfassende Beratung an, die auch die Prüfung und Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche mit umfasst.

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