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Staatsschutz

Bei Staatsschutzdelikten sind Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates, seine verfassungsmäßigen Einrichtungen, das Funktionieren des Staatsapparates und andere lebenswichtige Staatsinteressen richten.

Dies sind unter anderem Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Auch Verfahren gegen Personen, denen Terrorismus vorgeworfen wird (Terrorverfahren) fallen unter diesen Oberbegriff.

Die Verteidigung in Staatsschutzverfahren bedarf eines hohen Maßes an Fachwissen und Erfahrung, was sich unser Team in den letzten Jahren erarbeiten konnte. Mit unseren sieben Strafverteidigerinnen und Strafverteidigerin sind wir darüber hinaus gut aufgestellt, um mehrere Mandantinnen und Mandanten eines Verfahrens gemeinsam zu verteidigen.

Mit unserem Kanzleistandort in Karlsruhe sind wir außerdem für den Bundesgerichtshof gut erreichbar, was aufgrund der Zuständigkeit für Staatsschutzverfahren unabdingbar ist. Denn die Ermittlungsrichterin bzw. der Ermittlungsrichter ist am BGH.

Staatsschutzverfahren sind für die Mandantinnen und Mandanten besonders belastend. In der Regel wird Untersuchungshaft mit unverhältnismäßig einschneidenden Sicherungsmaßnahmen angeordnet, gegen die es sich zu wehren gilt. Darüber hinaus sieht das Ermittlungsverfahren weitere, möglicherweise grundrechtsverletzende Polizei- und Verfassungsschutzmaßnahmen vor. So kann es im Vorfeld zu Observationen, Telekommunikationsüberwachungen, oder einer besonders heftigen Hausdurchsuchung und Festnahme kommen. Auch hier steht Ihnen unser Team zur Seite, und kämpft für Ihre Rechte.

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